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Tätig in Hessen und Nordrhein-Westfalen


Andreas Kümmel

Von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für 
Schäden an Gebäuden

Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen

Gutachten

Gutachten


Schäden erkennen, dokumentieren und bewerten.

Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellter 
und vereidigter Sachverständiger 
bin ich für verschiedene 
Amts- und Landgerichte 
tätig.

Privatgutachten

Erstellung von Privatgutachten für Eigentümer, Bauträger, Kommunen etc. bei diversen Streitfragen rund um das Baugewerbe.

Versicherungsgutachten

Für Versicherungen erstellen wir Gutachten bei Schäden am Gebäude unter Berücksichtigung versicherungsspezifischer Bedingungen.

Schiedsgutachten

Wir helfen im Streit befindlichen Parteien außergerichtlich und damit in der Regel schnell und kostengünstig. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns.

Warum Sie den öffentlich bestellten Sachverständigen wählen sollten:

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Unabhängig und unparteiisch
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Wenden Sie sich gerne an uns
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